KG 04 - Obedience-Kreismeisterschaftsmodus 2012
Abgestimmt in der Obedience-KG-Sitzung am 02.12.2011 und am 13.01.2012 durch den Verwaltungsrat genehmigt.
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Es handelt sich um eine 1-Tages-Veranstaltung.
Es sind alle Obedience-Klassen zur Kreismeisterschaft zugelassen.
Gestartet werden kann nur in der Klasse, in der man eine bereits bestandene Prüfung vorweisen kann. (Sollte ein Teilnehmer in seiner Startklasse lediglich eine Prüfung mit „nicht bestanden“ abgelegt haben, so kann er an der Kreismeisterschaft nicht teilnehmen.)
Aus allen Klassen starten die Teams, welche im Qualifizierungszeitraum (02.10.2011 bis 16.09.2012) die jeweils beste Leistung in ihrer Klasse erbracht haben. Bei der Meldung ist die erreichte Punktzahl sowie der Prüfungsort anzugeben.
Das Teilnehmerfeld hat sich idealer Weise wie folgt aufzuteilen:
Klasse O3: 6 – 7 Starter
Klasse O2: 6 – 7 Starter
Klasse O1: 6 – 7 Starter
Beginner: nach noch offenen Startplätzen
Wie dies letztendlich exakt aussieht obliegt der Entscheidung des Sportwartes bzw. seines Stellvertreters.
Die Meldungen haben über „webmelden“ zu erfolgen.
Meldebeginn ist Montag, 03.09.2012, Meldeschluss am Sonntag 16.09.2012. Am 17.09.2011 erfolgt eine Teilnahmebestätigung für die Klassen O1 bis O3 und die angenommenen Beginner. Sollten nach diesem Zeitpunkt noch Abmeldungen erfolgen, so gehen die Startplätze an gemeldete Sportler der Warteliste.
Von den Teilnehmern die eine Teilnahmebestätigung erhalten haben, ist eine Meldegebühr je Person von € 10,00 zu entrichten.
Bei Abmeldung nach dem 16.09.2012 ist die Meldegebühr trotzdem zu entrichten und wird nicht zurückerstattet. (Ausnahme: Ärztliches Attest für Hund oder Hundeführer.) Alle Meldegelder gehen an den veranstaltenden Verein. Für Starter wird die Meldegebühr am Veranstaltungstag in einen Verzehrbon von € 10,-- gewandelt.
KG 04 – Obedience-Kreismeisterschaftsmodus 2008
Für das Jahr 2009 wurde folgende zusätzliche Regelung getroffen, falls die max. mögliche Teilnehmerzahl überschritten wird:
Die Kreismeisterschaft wird in den Klassen O1 bis O3 ausgetragen.
Bei zu vielen Meldungen wird zuerst an der jeweils niedrigsten Klasse reduziert. Es entscheidet dann die bisher erbrachte Leistung der Sportler in der gemeldeten Klasse.
Bei einer Meldung in einer Klasse in der noch nicht gestartet wurde und leistungsabhängiger Startplatzvergabe wird der Hundeführer mit erreichter Punktzahl „0“ geführt.
Die Durchführung erfolgt wie letztes Jahr auch. Die KG-Utensilien werden zur Verfügung gestellt. Pokale und Schleifen sowie das Richtergeschenk werden vom Sportwart besorgt. Das Auswertungsprogramm wird gemietet. Für die Bewirtung ist der veranstaltende Verein verantwortlich.
Austragungsmodus für die Kreismeisterschaften Obedience (Stand 17.05.05)
§ 1 Allgemeines
Die Kreismeisterschaften Obedience werden in folgenden Disziplinen ausgetragen:
· Obedience 1
· Obedience 2
· Obedience 3
Für die Ausrichtung kann sich jeder Verein der Kreisgruppe 04 bewerben. Der Verwaltungsrat prüft die Bewerbung, über die Vergabe entscheidet die Jahreshauptversammlung.
§ 2 Prüfungsleiter
Prüfungsleiter ist der Sportwart Obedience der KG oder ein von ihm genannter Vertreter.
Seine Aufgaben sind in der PO geregelt. Er sorgt für die Auswahl eines geeigneten Ringstewards. Die Obedience-Übungsleiter der KG-Vereine und sonstige geeignete Helfer unterstützen den Prüfungsleiter, damit eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung gewährleistet ist.
§ 3 Wertungen
Kreismeister werden in den ausgetragenen Disziplinen laut PO ermittelt.
Es gibt einen Wanderpokal, welcher an den Hundeführer mit der höchsten Punktzahl über alle Prüfungsklassen vergeben wird. Dies kann auch ein Jugendlicher sein.
§ 4 Meldegebühr, Meldeschluss
Auf eine Meldegebühr bei den Kreismeisterschaften wird laut Beschluss der Kreisgruppenversammlung vom 02.11.02 für Starter aus Vereinen der KG 04 verzichtet. Ummeldungen sind nur bis Meldeschluss zulässig, dann aber nur mit einem neuen Anmelde- und Bewertungsbogen..
Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht an, so hat er sich mindestens 3 Tage vor dem Wettkampf beim Sportwart Obedience der KG oder seinem Vertreter abzumelden.
Fehlt ein gemeldeter Teilnehmer am Wettkampftag ohne belegbaren Grund, so kann er an den Kreismeisterschaften des Folgejahres nicht teilnehmen.
Sollte das Kontingent der Prüfungshunde pro Richter von den Teilnehmern aus den KG-Vereinen nicht ausgeschöpft werden, so können gegen Entrichtung einer Meldgebühr auch Sportler aus anderen Kreisgruppen starten.
§ 5 Zulassungsvoraussetzungen
Bei zu vielen Meldungen wird zuerst an der jeweils niedrigsten Klasse reduziert. Es entscheidet dann die bisher erreichte Punktzahl in der vom Sportler gemeldeten Klasse. Berücksichtigt werden hier Punkte, die dem Prüfungsleiter bis spätestens 4 Wochen vor der Prüfung gemeldet wurden.
Bei einer Meldung in einer Klasse in der noch nicht gestartet wurde und leistungs-abhängiger Startplatzvergabe wird der Hundeführer mit erreichter Punktzahl „0“ geführt.
Meldungen von Jugendlichen werden unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte vorrangig angenommen, da lt. KG-Beschluss die Vergabe des Jugendpokals im Rahmen der KG-Meisterschaft erfolgt.
§ 6 Durchführungsbestimmungen
Die KG-ObedieM werden laut gültiger Prüfungsordnung (PO) des VDH durchgeführt.
§ 8 Ausnahmen
Über Ausnahmen, bzw. Auslegungen der obigen Regelungen entscheidet der Sportwart Obedience der KG in Absprache mit dem KG-Vorsitzenden. Sollten die beiden Funktionen von einer Person ausgeübt werden, dann entscheidet der stellvertretende KG-Vorsitzende zusammen mit dem Sportwart Obedience.