Veröffentlicht am 22. November 2006
In Absprache mit den Jugendleitern aus den Vereinen der KG 04, wurde auf einer Sitzung beim VdH Sandhausen am 19.02.02 die nachfolgende Jugendkreismeisterschafts-Ordnung der KG 04 entworfen und dem Verwaltungsrat am 04.03.02 zum Beschluss vorgelegt.
§1 Allgemeines
Die Kreismeisterschaft wird in den Disziplinen
- Geländelauf 2000m
- Geländelauf 2000m plus
- Geländelauf 5000m
- Geländelauf 5000m plus
- Hindernislauf
- Vierkampf
- CSC (nur Mannschaftswertung) findet nur statt bei mindestens 4 gemeldeten Mannschaften
- Team-Test
- BH/VT
- BHA/VT
- VPG I
- VPG II
- VPG III
- Agility (abhängig von der Zahl der gemeldeten Teilnehmern)
ausgetragen.
Jeder der Kreisgruppe 04 angehörende Verein kann sich für die Ausrichtung der Kreismeisterschaft bewerben.
Die Bewerbung ist an den 1. Vorsitzenden der KG zu richten. Dieser leitet diese an den KG-Jugendleiter weiter damit dieser Prüfen kann, ob der Verein in der Lage ist eine solche Veranstaltung auszurichten und das Vereinsgelände hierzu geeignet ist.
Über die Vergabe der Jugendkreismeisterschaft wird in der Jahreshauptversammlung der Kreisgruppe entschieden.
Der Termin für die Meisterschaft wird nach Absprache mit dem auszurichtendem Verein festgelegt.
§ 2 Wettkampfleiter
Wettkampfleiter ist der Jugendleiter der KG, seine Aufgaben sind in der TO geregelt. Er ist außerdem dafür verantwortlich, dass zum Ende des Wettkampfes eine Ergebnisliste veröffentlicht wird. Die Übungsleiter der KG-Vereine und sonstige geeignete Helfer unterstützen den Wettkampfleiter, damit eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung zu gewährleistet ist.
§ 3 Meldegebühr, Meldeschluss
Zur Jugendkreismeisterschaft wird keine Meldegebühr erhoben.
Der Meldeschluss wird auf 14 Tage vor dem Turnier festgelegt (Poststempel), später eingehende Meldungen oder Ummeldungen werden nicht mehr akzeptiert.
Ummeldungen sind nur bis Meldeschluss möglich. Hierbei ist eine neue Meldekarte abzugeben.
§ 4 Zulassungsvorrausetzungen
Jeder beim Verband gemeldete Jugendliche der KG 04 ist startberechtigt.
In den Punkten, die in diesem Austragungsmodus nicht besonders geregelt sind gelten die „Teilnahmebedingungen für die swhv-Jugendmeisterschaft“ analog.
§ 5 Durchführungsbestimmungen
Der Hund darf beim Geländelauf mit der Leine in der Hand oder beim Geländelauf plus mit Bauchschnallung gemäß den dhv- Richtlinien geführt werden.
Im Hindernislauf erfolgt in der Bewertung keine Trennung zwischen großen und kleinen Hunden. Es besteht keine Pflicht der Freifolge. Der Hund kann sowohl frei, am Kurzführer (allerdings ohne Schlaufe) oder an der Leine geführt werden.
Sämtliche Laufdisziplinen beim Vierkampf ( Hürden-, Slalom-, und Hindernislauf) werden gemäß gültiger TO durchgeführt.
Es muss jedem gemeldeten Jugendlichen klar sein, dass, wenn der Hund bei den Laufdisziplinen an der Leine geführt wird, eine Qualifikation auf höherer Ebene (sprich swhv und dhv Meisterschaften) nicht möglich ist.
§ 6 Durchführung
Die Jugendkreismeisterschaft wird an zwei Tagen (Wochenende) durchgeführt und gestaltet sich folgendermaßen:
1. Tag
- BH /BH A
- VPG I
- VPG II
- VPG III
- Teamtest
- Hindernislauf
2. Tag
- Geländelauf
- Vierkampf
- CSC
Zeitplan wird nach Meldeschluss bekannt gegeben, um größeren Pausen zwischen den Disziplinen entgegen zu wirken.
§ 7 Schlussbestimmungen
Diese Ordnung ist für alle jugendlichen Hundesportler der Kreisgruppe 04 verbindlich. Eine Änderung kann durch jeden Verein der Kreisgruppe schriftlich dem 1. Vorsitzenden der Kreisgruppe vorgeschlagen werden. Der Verwaltungsrat beschließt über diesen Änderungsvorschlag.
Reilingen den 04.März 2002
gez. Rainer Eckert
Vorsitzender KG